Grundsätze der Finanzierung
Als staatlich genehmigte Ersatzschule finanziert sich unsere Schule über öffentliche Zuschüsse, Schulgeld, Stiftungen, Spenden und – vor allem in der Anfangsphase – auch über Darlehen.
Solidarprinzip
Damit insbesondere auch Kinder, deren Eltern kein oder ein sehr geringes Einkommen haben, unsere Schule besuchen können, setzen wir auf ein Solidarprinzip. Durch Stiftungen, Spenden und solidarische Schulgeldbeiträge, die über das reguläre monatliche Schulgeld hinausgehen, ermöglichen wir allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern einen Schulplatz. Wir freuen uns deshalb über Ihre Spenden und solidarische Schulgeldbeiträge!
Wenn Sie das reguläre Schulgeld nicht bezahlen können, gehen Sie bitte mit uns ins Gespräch. Bei geringem Einkommen der Eltern gewähren wir ermäßigtes Schulgeld. Kinder aus Familien ohne Einkommen können kostenfreie Schulplätze über das Solidarprinzip erhalten.
Gebühren
Schulgeld | 290 € (monatlich) | ||||||||||||||||||||||||||||||
Einmalige Aufnahmegebühr | 250 € | ||||||||||||||||||||||||||||||
Hortgeld* (Kinder bis 14 Jahre) |
Staffelung nach Buchungszeit:
(monatlich) Für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in München haben, gelten abweichende monatliche Elternentgelte. |
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Offener Ganztag* (Kinder über 14 Jahre) | Staffelung nach Buchungszeit:
bis 16.00 Uhr 113 € bis 17:00 Uhr 125 € (monatlich) |
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Essensgeld* | 95 € (monatlich) | ||||||||||||||||||||||||||||||
Materialgeld für Schulmateralien* | 50 – 80 € (jährlich) | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ausflüge* o.ä. | nach Bedarf | ||||||||||||||||||||||||||||||
Mitarbeit in Eltern-Arbeitskreisen
zum Beispiel: |
20 Stunden / Jahr pro Elternteil | ||||||||||||||||||||||||||||||
Ferienbuchung Hort
(optional) |
Staffelung nach Buchungszeiten
bis zu 40 Tagen / Jahr 4 – 8 Stunden / Tag |
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Mitgliedschaft Förderverein (optional) | ab 15 € / Jahresbeitrag | ||||||||||||||||||||||||||||||
Entweder:
Kleinbürgschaft pro Elternteil** |
3.000 € / einmalig | ||||||||||||||||||||||||||||||
Oder:
Darlehen pro Elternteil** |
mind. 2.000 € / einmalig |
* Bei entsprechend nachgewiesenem niedrigen Einkommen kann die Übernahme von Beiträgen/Kosten beim zuständigen Sozialbürgerhaus beantragt werden.
** Kleinbürgschaft oder Darlehen: Die Eltern übernehmen für die Schule im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten entweder eine Kleinbürgschaft von 3.000 € bei der GLS Bank, oder stellen ein zinsloses Darlehen von mind. 2.000 € zur Verfügung. Die Mittel dienen ausschließlich der Einrichtunng. Das Darlehen wird nach Vertragsbeendigung innerhalb von vier Wochen zurückgezahlt
Unser Hortbetrieb wird