Kosten

Grundsätze der Finanzierung

Als staatlich genehmigte Ersatzschule finanziert sich unsere Schule über öffentliche Zuschüsse, Schulgeld, Stiftungen, Spenden und – vor allem in der Anfangsphase – auch über Darlehen.

Solidarprinzip

Damit insbesondere auch Kinder, deren Eltern kein oder ein sehr geringes Einkommen haben, unsere Schule besuchen können, setzen wir auf ein Solidarprinzip. Durch Stiftungen, Spenden und solidarische Schulgeldbeiträge, die über das reguläre monatliche Schulgeld hinausgehen, ermöglichen wir allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern einen Schulplatz. Wir freuen uns deshalb über Ihre Spenden und solidarische Schulgeldbeiträge!

Wenn Sie das reguläre Schulgeld nicht bezahlen können, gehen Sie bitte mit uns ins Gespräch. Bei geringem Einkommen der Eltern gewähren wir ermäßigtes Schulgeld. Kinder aus Familien ohne Einkommen können kostenfreie Schulplätze über das Solidarprinzip erhalten.

Gebühren

Schulgeld 290 € (monatlich)
Einmalige Aufnahmegebühr 250 €
Hortgeld*
(Kinder bis 14 Jahre)
Staffelung nach Buchungszeit und Einkünften der Eltern:

Einkünfte Euro über  1-2 Std. über     2-3 Std. über   3-4 Std. über   4-5 Std.
bis 50.000 0 € 0 € 0 € 0 €
bis 60.000 47 € 49 € 51 € 53 €
bis 70.000 61 € 64 € 70 € 77 €
bis 80.000 75 € 81 € 85 € 95 €
über 80.000 86 € 93 € 98 € 109 €

(monatlich)

Für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in München haben, gelten abweichende monatliche Elternentgelte.

Offener Ganztag*(Kinder über 14 Jahre) Staffelung nach Buchungszeit:

bis 16.00 Uhr  98 €

bis 17:00 Uhr  109 €

(monatlich)

Essensgeld* 95 € (monatlich)
Materialgeld für Schulmateralien* 50 – 80 € (jährlich)
Ausflüge* o.ä. nach Bedarf
Mitarbeit in Eltern-Arbeitskreisen

zum Beispiel:
AK Schulhaus,
AK Mittagessen,
AK Fundraising/Öffentlichkeitsarbeit,
AK Lernmaterial,
AK Wahlangebote,
AK Partnerschaften,
AK Digitalisierung

20 Stunden / Jahr pro Elternteil
Ferienbuchung Hort

(optional)

Staffelung nach Buchungszeiten

bis zu 40 Tagen / Jahr

4 – 8 Stunden / Tag

Mitgliedschaft Förderverein (optional) ab 15 € / Jahresbeitrag
Entweder:

Kleinbürgschaft pro Elternteil**

3.000 € / einmalig
Oder:

Darlehen pro Elternteil**

mind. 2.000 € / einmalig

* Bei entsprechend nachgewiesenem niedrigen Einkommen kann die Übernahme von Beiträgen/Kosten beim zuständigen Sozialbürgerhaus beantragt werden.

** Kleinbürgschaft oder Darlehen: Die Eltern übernehmen für die Schule im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten entweder eine Kleinbürgschaft von 3.000 € bei der GLS Bank, oder stellen ein zinsloses Darlehen von mind. 2.000 €  zur Verfügung. Die Mittel dienen ausschließlich der Einrichtunng. Das Darlehen wird nach Vertragsbeendigung innerhalb von vier Wochen zurückgezahlt

Unser Hortbetrieb wird